Warum Skipper in Kroatien, Griechenland und Italien nach einem Haftpflichtschaden unbedingt die Hafenbehörde einschalten müssen.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Anlegen. Eine Böe drückt die Yacht gegen das Nachbarboot. Beim Rückwärtsfahren kommt es zur Berührung mit einer anderen Yacht. Ein Kratzer, eine verbogene Reling – eigentlich eine Bagatelle.
Der andere Skipper ist freundlich, beide machen ein paar Fotos, tauschen ihre Daten aus und vielleicht wird sogar noch gemeinsam ein Unfallbericht ausgefüllt. Alle sind entspannt, man ist ja im Urlaub.
Alles erledigt? Leider nein.
Viele Freizeit-Skipper sind sich nicht bewusst, dass sie bei einem Haftpflichtschaden den gleichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen, wie professionelle Kapitäne eines Berufsschiffes.
Gerade in Kroatien, Griechenland und Italien kann jetzt ein entscheidender Fehler passieren: Der Schaden wird nicht bei der zuständigen Hafenbehörde gemeldet und amtlich dokumentiert.
Das kann später erhebliche Konsequenzen haben – bis hin zur Ablehnung des Haftpflichtschadens durch den Versicherer des Schiffes.
Und noch wichtiger: Eine Skipper-Haftpflichtversicherung ist nicht automatisch der Rettungsanker, wenn die Schiffshaftpflicht wegen einer vom Skipper verursachten Verletzung Verpflichtungen nicht leistet.
Deshalb gilt nach einem Haftpflichtschaden: beide Unfallbeteiligte müssen zur Hafenbehörde!
Kroatien: Lučka kapetanija einschalten
In Kroatien sind für Seeunfälle die Hafenkapitanerien – Lučka kapetanija – und deren Außenstellen, die Lučka ispostava, von zentraler Bedeutung.
Was muss der Skipper nach einer Kollision tun?
Zunächst natürlich Menschen und Schiffe sichern. Gibt es Verletzte oder besteht Gefahr für Menschen, Schiffe oder Umwelt, hat die Gefahrenabwehr absolute Priorität.
Anschließend:
- Immer zuerst den Vercharterer informieren und dessen Weisungen einholen und im Logbuch dokumentieren!
- Zuständige Lučka kapetanija bzw. Lučka ispostava verständigen.
- Auf dem Wasser bzw. außerhalb der Öffnungszeiten kann in Kroatien die Seenotrufnummer 195 genutzt werden; bei akuter Gefahr zusätzlich 112.
- Kommt die Hafenkapitanerie nicht selbst zum Unfallort, müssen beide Skipper die zuständige Dienststelle persönlich aufsuchen. Dass dabei ein Segeltag verloren gehen kann, ist kein Grund diese Pflicht zu vernachlässigen!
- Dort muss der Unfall offiziell gemeldet und eine schriftliche Bestätigung verlangt werden.
Diesen Satz im Handy speichern:
Wer kein Kroatisch spricht, kann der Hafenbehörde einfach diesen Text zeigen:
„Molim pisanu potvrdu da sam prijavio pomorsku nezgodu i nastalu štetu za potrebe osiguranja.“
Das bedeutet:
„Bitte geben Sie mir für die Versicherung eine schriftliche Bestätigung, dass ich den Seeunfall und den entstandenen Schaden gemeldet habe.“
Fragen kann man insbesondere nach einer
„Potvrda o prijavi pomorske nezgode“
oder einem
„Zapisnik o pomorskoj nesreći/nezgodi“.
Entscheidend ist weniger die genaue Überschrift als eine amtliche Dokumentation bzw. Bestätigung der Meldung.
Passiert der Unfall innerhalb einer Marina, sollte selbstverständlich sofort auch die Marinaleitung informiert werden. Viele Marinas fertigen einen eigenen Schadensbericht an.
Aber Vorsicht: Ein interner Marina-Bericht ersetzt nicht automatisch die Meldung bei der zuständigen Lučka kapetanija.
Griechenland: Zur Port Authority / Coast Guard
In Griechenland ist die Situation ähnlich, die Behörden heißen jedoch anders.
Zuständig ist grundsätzlich die örtliche
Λιμενική Αρχή – Limenikí Archí
also die Port Authority bzw. Hafenbehörde, organisatorisch Teil des griechischen Λιμενικό Σώμα – Ελληνική Ακτοφυλακή, der Hellenic Coast Guard.
Bei Kollisionen, Grundberührungen und anderen Seeunfällen wird die zuständige Port Authority informiert. Sie dokumentiert den Vorgang und führt gegebenenfalls eine Voruntersuchung (προανάκριση) durch.
Deshalb gilt auch in Griechenland:
Port Authority bzw. Coast Guard einschalten und den Vorgang offiziell dokumentieren lassen.
Der griechische Satz fürs Handy
Diesen Satz kann man dem Mitarbeiter der griechischen Hafenbehörde zeigen:
«Παρακαλώ, θα ήθελα γραπτή βεβαίωση ότι δήλωσα το ναυτικό ατύχημα και τη ζημιά για την ασφαλιστική μου εταιρεία.»
Ausgesprochen ungefähr:
„Parakaló, tha íthela graptí vevéosi óti dílosa to naftikó atýchima ke ti zimιά gia tin asfalistikí mou etería.“
Auf Deutsch:
„Bitte geben Sie mir eine schriftliche Bestätigung, dass ich den Seeunfall und den Schaden für meine Versicherung gemeldet habe.“
Zusätzlich hilfreich:
«Χρειάζομαι αντίγραφο της δήλωσης / αναφοράς για την ασφαλιστική εταιρεία.»
Deutsch:
„Ich benötige eine Kopie der Meldung/des Berichts für die Versicherung.“
Italien: Capitaneria di Porto / Guardia Costiera
Für Italien ist die Meldepflicht besonders konkret gesetzlich geregelt.
Nach Art. 60 des Codice della nautica da diporto (D.Lgs. 171/2005) muss der Schiffsführer (comandante) außergewöhnliche Ereignisse (eventi straordinari), die während der Fahrt oder während des Aufenthalts im Hafen das Sportboot oder Personen an Bord betreffen, der zuständigen Autorità marittima melden.
Bei einem Seeunfall ist die richtige Anlaufstelle insbesondere die örtliche
Capitaneria di Porto / Guardia Costiera.
Was muss der Skipper nach einer Kollision tun?
Auch hier gilt: Menschen und Schiffe sichern und anschließend den Vercharterer informieren.
Danach:
1. Capitaneria di Porto / Guardia Costiera informieren.
2. Den Unfall offiziell melden.
3. Eine schriftliche Bestätigung beziehungsweise eine Kopie des Protokolls verlangen.
4. Alle Unterlagen, Fotos, Daten der beteiligten Schiffe und Personalien der Beteiligten bereithalten.
5. Nicht darauf verlassen, dass Fotos, ein gemeinsamer Unfallbericht oder ein Bericht der Marina ausreichen.
Der italienische Satz fürs Handy
Wer kein Italienisch spricht, kann diesen Satz zeigen:
„Vorrei denunciare l’incidente e i danni. Ho bisogno di una conferma scritta per la mia assicurazione.“
Deutsch:
„Ich möchte den Unfall und die entstandenen Schäden melden. Ich benötige eine schriftliche Bestätigung für meine Versicherung.“
Und für die Kopie des Protokolls:
„Posso avere una copia del verbale per la mia assicurazione?“
Deutsch:
„Kann ich eine Kopie des Protokolls für meine Versicherung bekommen?“
Warum ist das für die Versicherung so wichtig?
Bei vielen Schiffshaftpflichtversicherungen ist das Befolgen gesetzlicher Verpflichtungen die Voraussetzung für eine problemlose Schadenregulierung.
Fehlt die behördliche Dokumentation, kann die Versicherung die Regulierung je nach Versicherungsbedingungen und Umständen des Einzelfalls ablehnen. Aus unserer Schadenpraxis wissen wir: Das ist keine theoretische Gefahr.
„Dafür habe ich doch meine Skipper-Haftpflicht!“
Hier lauert ein gefährlicher Irrtum.
Eine Skipper-Haftpflichtversicherung ist subsidiär. Das bedeutet vereinfacht:
Für einen durch die versicherte Yacht verursachten Haftpflichtschaden ist zunächst die Haftpflichtversicherung des Schiffes zuständig. Erstattet diese den Schaden nicht (vollständig), weil er nach den Bedingungen der Schiffs-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist, kommt die Skipper-Haftpflichtversicherung ins Spiel und übernimmt die Regulierung.
Das bedeutet aber nicht, dass der Skipper durch eigenes Fehlverhalten nach dem Unfall den Versicherungsschutz der Yacht gefährden und anschließend einfach seine Skipper-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann.
Im Klartext:
Lehnt die Schiffshaftpflichtversicherung die Regulierung ab, weil der Skipper nach dem Unfall eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Pflicht verletzt hat – beispielsweise indem er eine erforderliche behördliche Unfallmeldung unterlassen hat –, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch gegen die Skipper-Haftpflichtversicherung.
Die FAIRWINDS.blue-Kurzcheckliste nach einer Kollision
• Vercharterer informieren, Weisungen einholen, dokumentieren
• In Kroatien: Lučka kapetanija / Lučka ispostava informieren
• In Griechenland: Λιμενική Αρχή / Hellenic Coast Guard informieren
• In Italien: Capitaneria di Porto / Guardia Costiera informieren
• Schriftliche Bestätigung bzw. Kopie des Behördenprotokolls verlangen
• Bei einem Marina-Unfall zusätzlich Marinaleitung/Hafenmeister informieren
• Schaden unverzüglich dem Vercharterer und den zuständigen Versicherern melden
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen für Skipper und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Die konkreten Meldepflichten und versicherungsrechtlichen Folgen hängen vom Unfall, den örtlichen Vorschriften und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
⛵ Fairwinds!

