Der FAIRWINDS.blue Erklärbär äußert sich zu Fakten & Mythen bei Charterversicherungen
Wenn über Versicherungen diskutiert wird, dann trifft oft viel Meinung auf wenig Wissen: Hier wird ordentlich „Seemannsgarn“ gesponnen.
So entstehen Versicherungs-Mythen, die Du vielleicht auch schon mal gehört hast.
Wir haben hier die Mythen, die wir am häufigsten hören, zusammengefasst und für Dich das Seemannsgarn entsponnen.
Denn nur anhand von Fakten kannst Du einen sicheren Kurs einschlagen!
Ein Mythos mit Folgen.
Im Netz kursiert der Mythos, dass ein Crewvertrag alle Haftungsansprüche einer Crew regelt, bzw. ausschließt. In erster Linie sollen vor allem die Haftungsansprüche der Crewmitglieder bei Personenschäden gegenüber dem Skipper in so einem Vertrag ausgeschlossen werden.
Fakt ist, dass so eine Abmachung vor Gericht nichts wert ist!
Denn nach dem BGB sind Verträge, die Ausschlüsse „für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit“ enthalten, unwirksam (§ 309 Ziffer 7 a BGB). Ebenfalls unwirksam ist der Ausschluss für materielle Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht wurden.
In einem Crewvertrag kann also nur eine (einfache) fahrlässige Sachbeschädigung ausgeschlossen werden.
Das alles macht in der Praxis von uns Urlaubs-Seglern auch wirklich Sinn. Es wäre fatal, wenn ein unerfahrener Mitsegler einen (fremden) Skipper per Unterschrift unter einen Standardvertrag von aller Verantwortung freizeichnen könnte. Im Ernstfall kann es um Millionen gehen, wenn lebenslange Renten für einen Verletzten oder gar dessen Hinterbliebene zu zahlen sind.
Auch möchte wohl keiner einem möglicherweise rücksichtslosem Skipper oder Mitsegler erlauben, durch grob fahrlässiges Verhalten sein Eigentum zu zerstören oder auf Tiefe zu schicken.
Wozu ist ein Crewvertrag dann gut?
Ein Crewvertrag ist wichtig, um die Rechte und Pflichten untereinander vor Törnbeginn klar zu regeln. Wer zahlt wann, wofür und wie viel? Wer muss welche Aufgaben übernehmen? All diese wichtigen Kleinigkeiten und noch viel mehr regelt ein guter Crew-Vertrag. Als Freibrief oder Haftungsausschluss taugt der Crewvertrag aber glücklicherweise nicht.
Wie kann denn dann ein Skipper oder ein Crewmitglied rechtlich einwandfrei seine Haftung begrenzen?
Das geht nur mit einer guten Skipper-Haftpflichtversicherung, wie von FAIRWINDS.blue. Wir decken die Haftung von Skipper und Crew für genau diese Fälle: Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden zwischen Skipper und Crew! Und das mit einer Versicherungssumme von bis zu 15 Millionen Euro.
Tatsächlich werben manche Vercharterer (besonders in Norddeutschland) mit einer in den Chartervertrag „eingebauten“ Skipper-Haftpflichtversicherung. Leider ist die Bezeichnung nicht geschützt und jeder kann alles als „Skipper-Haftpflichtversicherung“ anpreisen.
Wir haben noch keine Konstruktion gesehen, die wirklich den gleichen umfassenden Schutz bietet, wie die Skipper-Haftpflichtversicherung von FAIRWINDS.blue.
Oft fehlt der Schutz bei Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Crew untereinander.
Und bedenke bitte immer: die Schiffs-Versicherungen des Vercharterers schützen in erster Linie die Interessen des Vercharterers! Die Details solcher Verträge kennst Du meistens nicht einmal.
Eine Skipper-Haftpflichtversicherung ist immer nur Dir und Deiner Crew verpflichtet!
Eine private Haftpflichtversicherung beruht immer auf den AHB, den „Allgemeinen Haftpflichtbedingungen“. In diesen steht u.a., dass die Versicherung nicht für zulassungspflichtige Motorfahrzeuge gilt. Ein Charterschiff (auch ein Segelschiff) ist damit ausgeschlossen.
Tatsächlich gibt es einige Versicherer, die auch Deckung für die Nutzung von Charterschiffen anbieten. Das betrifft aber immer nur den normalen Umfang einer privaten Haftpflichtversicherung!
Spezielle Leistungen, wie z.B. den so wichtigen Schutz bei Schäden zwischen Skipper und Crew untereinander sind damit i.d.R. nicht enthalten.
Wirklich umfassen geschützt sind Du und Deine Crew also nur mit einer guten Skipper-Haftpflichtversicherung.
Da sagen wir: Glückwunsch!
So soll es auch sein! Aber die Charter-Agentur ist in aller Regel nicht der Vercharterer oder Besitzer des Schiffes. Die Charter-Agentur kann bei einem Streit mit dem Vercharterer im Idealfall vermitteln, aber Kosten erstatten wird sie Dir sicherlich nicht.
Bei den Fällen, wo es um wirklich viel Geld geht – bei Haftpflicht- oder Rechtschutzfällen – kann Dir auch die beste Agentur nicht helfen. In solchen Fällen stehst Du als Skipper nämlich mächtigen „Gegnern“, wie Behörden oder (ausländischen) Versicherungskonzernen gegenüber.
Nicht umsonst empfehlen die meisten Charter-Agenturen ihren Kunden auch einen guten Versicherungsschutz!
Das kann funktionieren – oder auch nicht!
Was Vercharterer vor Ort anbieten und „Kautionsabgeltung“, „Damage-Waiver“ oder so ähnlich nennen, ist nämlich meistens keine Versicherung, sondern ein „linke-Tasche-rechte-Tasche-Deal“ mit vielen Ausschlüssen oder gar ohne echte schriftliche Deckungsbeschreibung. Am Ende des Jahres muss es sich für den Vercharterer eben lohnen.
Das Problem: der Basismanager vor Ort entscheidet, ob der Schaden, den Du angerichtet hast, unter dieses Leistungsversprechen fällt oder ob er lieber Deine Kaution einbehält, weil Du gegen irgendeine Klausel verstoßen hast. Das haben wir leider schon oft gesehen.