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Crew-Vertrag: So machst Du es richtig

Der Skipper hat viel Verantwortung. Das ist bekannt. Aber was kann der Skipper – legal! – tun um sich von dieser Verantwortung zumindest zum Teil freizuschaufeln?

Im Netz wird dazu oft ein Crewvertrag empfohlen. Hintergedanke: Um Haftungsansprüche der Crewmitglieder untereinander – vor allem aber von Crewmitgliedern gegenüber dem Skipper – auszuschließen, wird in einem Vertrag vereinbart, dass z.B. der Skipper nicht für Personen- und Sachschäden der Crew haftet.

Dabei ist so ein Crew-Vertrag vor Gericht nur ein schlechter Witz!

Denn § 309 Nr. 7a BGB verbietet jegliche Haftungsfreizeichnung für sog. „Körperschäden“ (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit), die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Schädigers beruhen. Genau so unwirksam ist der Ausschluss für materielle Schäden (Sachschäden), die aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Das gilt für „allgemeine Geschäftsbedingungen“ und nichts anderes ist ein Crewvertrag.

Im Klartext heißt das: In einem Crewvertrag kann man maximal die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für Sachschäden ausschließen!

Für uns Hobby-Segler und vor allem die Mitsegler macht das auch echt Sinn. Stell Dir vor, ein Mitsegler könnte einfach durch eine Unterschrift unter so einen Crewvertrag den Skipper komplett von Verantwortung freisprechen. Der Mitsegler erkennt gar nicht, was das bedeutet, denn im Ernstfall können riesige Summen für Verletzte oder Angehörige fällig werden.

Auch möchte wohl keiner einem rücksichtslosem Skipper oder Mitsegler erlauben durch grob fahrlässiges Verhalten sein Eigentum zu zerstören oder auf Tiefe zu schicken.

Also: braucht man überhaupt diesen Crewvertrag?

Ein Crewvertrag ist immer noch wichtig, um vor dem Törn die Spielregeln festzulegen. Wer zahlt was und wann? Wer übernimmt welche Aufgaben? All diese nitty-gritty Details und noch viel mehr werden durch einen soliden Crewvertrag geregelt.

Aber als Pauschalabsolution um sich von der Verantwortung freizusprechen, ist der Crewvertrag zum Glück nicht gedacht.

Wie kann denn dann ein Skipper oder ein Crewmitglied seine Haftung reduzieren?

Wieder Klartext: nur mit einer richtig guten Skipper-Haftpflichtversicherung wie der von FAIRWINDS.blue und einem guten Crew-Vertrag.

Eine wirklich gute Skipper-Haftpflichtversicherung sollte die gesetzliche Haftung von Skipper und Crew für genau diese Fälle decken: Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden zwischen Skipper und Crew!

Und woran erkennt man eine „wirklich gute“ Skipper-Haftpflichtversicherung?

Man erkennt eine wirklich gute Skipper-Haftpflichtversicherung, die Skipper und Crew und alle Beteiligten auf dem Schiff und rund um das Schiff optimal schützt nicht an der Versicherungssumme!

Eine Versicherungssumme von XY Millionen nützt nämlich gar nichts, wenn im Kleingedruckten sogenannte Sublimits vereinbart werden. Wenn also bestimmte Leistungen – Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – auf ein paar Tausend Euro maximiert sind.

Natürlich unsere

↗Skipper-Haftpflichtversicherung von FAIRWINDS.blue keine solchen Sublimits!

Und wo finde ich einen „wirklich guten“ Crew-Vertrag?

Da gibt es viele vernünftige Beispiele im Netz, die viele vernünftige Dinge regeln. Wir wollen keinen bestimmten empfehlen, denn es gibt für jede Art von Törn individuelle Besonderheiten.

Ihr solltet nur auf die richtige Formulierung des „Haftungsausschlusses“ achten – wenn Ihr es denn so wollt:

Skipper und Crew schließen untereinander und gegenseitig jegliche Haftung für Sachschäden aus einfachem Verschulden aus.

Im Klartext: damit haftet niemand für Sachschäden, die er einem anderen versehentlich (in „einfacher“ Fahrlässigkeit) zugefügt hat. Also Handy beim Insta-Shot über Bord, auf die teure Brille gesetzt und ähnliches. Das ist das Maximum, was Ihr ausschließen könnt!

Die Haftung für Personenschäden und deren Folgen, sowie die Haftung für grob fahrlässig verschuldete Sachschäden kann nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden. Der Skipper bestätigt deshalb eine Skipperhaftpflicht-Versicherung mit Gültigkeit für diesen Törn abgeschlossen zu haben.

Im Klartext: das ist die sinnvolle Konsequenz aus der gesetzlichen Vorgabe. Diese Haftung könnt und wollt Ihr nicht ausschließen! Der Skipper sollte aber für sich und alle Crewmitglieder eine gute (!)

↗Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Damit sind alle an Bord geschützt: sowohl als Schadens-Verursacher wie auch als Geschädigte!

Eins zum Schluss: natürlich können und dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Das soll und kann dieser Artikel auch nicht sein. Wer für seine individuelle Situation 100% sicher gehen will, sollte sich immer von einem Fachanwalt beraten lassen.

Mein persönliches Schlusswort: ich gehe bei niemandem an Bord, der nicht eine richtig gute Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat!

FAIRWINDS!

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