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Die Charter-Ausfallversicherung

Ein Schiffsunfall ist schon ärgerlich genug. Nicht selten bedeutet es das Ende Eures Segeltörns. Doch die Folgen können viel weiter reichen: Schäden, die so groß sind, dass das Boot für die nachfolgende Crew nicht rechtzeitig repariert werden kann, verursachen hohe Folgekosten.
Entweder wird der Segeltörn der Folgecrew annulliert oder es wird ein gleichwertiges Boot gemietet. Beides ist teuer – und Du haftest möglicherweise dafür.
Der Vercharterer kann dann diese Kosten auf Dich abwälzen.

Die Charter-Ausfallschadenversicherung deckt den finanziellen Schaden des Vercharterers, wenn das von Dir gecharterte Schiff für die Folge-Charter (teilweise) ausfällt. Das gilt auch bei Zuspätkommen, Unfällen oder höherer Gewalt. Die Versicherung leistet abzüglich einer Selbstbeteiligung, wenn Du per Gesetz oder per Regelung im Chartervertrag zur Zahlung einer Entschädigung an den Vercharterer verpflichtet bist.
Achtung: Manche Anbieter behaupten, dass die Charter-Ausfallschadenversicherung in deren Skipper-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Das stimmt so meistens nicht, denn das gilt i.d.R. nur für Charterausfall wegen eines von Dir verschuldeten Yachtunfalls. Haftungsfälle aufgrund von z.B. Erkrankung oder Schlechtwetter sind dabei i.d.R. nicht abgesichert.

Leistungen der Charter-Ausfallversicherung von FAIRWINDS.blue:

  • Weltweiter Schutz
  • gedeckt sind Charterausfallkosten bis zu 25.000 EUR aufgrund gesetzlicher Haftung (z.B. bei einem Yachtschaden) oder aus vertraglicher Vereinbarung mit der Charterfirma (z. B. durch Schlechtwetter, oder bei Krankheit)
  • Die Selbstbeteiligung von 3 Tagen gilt nur bei einem Nutzungsausfall wegen eines Yachtschadens, in allen anderen Fällen gibt es keine Selbstbeteiligung.

Das FAIRWINDS.blue-Highlight:
Du kannst das Charterschiff nicht rechtzeitig zur Basis zurückbringen? Z.B. weil Du krank wurdest oder weil ein Sturm die Rückfahrt zu gefährlich machte? Wir übernehmen die Kosten eines Ersatzskippers, der das Schiff und ggf. die Crew schnell und sicher zur Charterbasis bringt.
Ein weiteres Highlight: die Selbstbeteiligung wird nur bei einem von Dir verursachten Schaden am Schiff fällig. Wenn Du keine Schuld am Charterausfall hast (z.B. bei Erkrankung oder Sturm) gibt es auch keine Selbstbeteiligung!

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