Die Reisepreisabsicherung - eine Insolvenz-Versicherung für Charterzahlungen

Du hast es schon oft gelesen oder davon gehört:
Eine Charteragentur oder der Flottenbetreiber selbst wurden insolvent und viele Crews haben ihre Anzahlung oder gar die volle Charterzahlung verloren.
Damit Dir und Deiner Crew das nicht passiert, kannst Du jetzt auf Nummer sicher gehen:
Mit der Reisepreisabsicherung musst Du Dich nicht auf Glück allein verlassen:
Versichert ist sowohl die Insolvenz der Charteragentur als auch die Insolvenz des Flottenbetreibers (Vercharterers).
Sende uns jetzt die u.s. Angaben zu Deinem Charter-Vertrag und Du erhältst umgehend ein Angebot für Deine Reisepreisabsicherung!
Leistungen der Reisepreisversicherung von FAIRWINDS.blue in Kooperation mit European Insurance Service:
- Versichert ist der Forderungsausfall Deines rechtlich bestehenden Anspruches auf Rückzahlung des gezahlten Charterpreises wegen der nicht zur Verfügungsstellung der Yacht auf Grund von Insolvenz der Charteragentur und/oder des Vercharterers oder der Charterbasis.
- Absicherung von Charterkosten bis 5.000 EUR pro Woche und maximal 15.000 EUR pro Törn möglich.
- keine Selbstbeteiligung!
- Zusätzlich werden Mehrkosten für Flüge und höhere Charterkosten bei Umbuchungen bis zu 1.500 EUR pro Törn ersetzt.
Bitte beachte:
- es ist eine sogenannte Kumulgrenze von 150.000 EUR pro Insolvenz eines Unternehmens für alle betroffenen Reisepreisabsicherungen mit dem Versicherer vereinbart. Falls diese Grenze bei unserem Versicherer überschritten wird, verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.