Alles erledigt: Das Traum-Schiff für Deinen Törn rechtzeitig gebucht und die Crew ist komplett. Aber wer trägt die Kosten, wenn ein Crewmitglied oder Du als Skipper ausfällst?
Schließe eine Charter-Rücktrittversicherung am besten gleich nach der Buchung der Charteryacht ab! Sie belastet die Bordkasse nicht groß und schützt Dich und Deine Crew ab sofort vor eventuellen Storno-Kosten und viel Ärger!
Bitte beachte: Die Versicherung leistet nicht, wenn für Dich oder das betroffene Crewmitglied der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung schon voraussehbar war. Das gilt insbesondere bei Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten.
Leistungen:
- Weltweiter Schutz – sofort nach Policierung bis inklusive Rückreise
- Absicherung der Gesamtkosten für die Charter und – falls gewünscht – auch für Flug- und Hotelkosten
- Du hast die Wahl: völlig ohne Selbstbehalt oder mit 20% Selbstbehalt
- Leistung bei Ausfall von Skipper oder Crew vor der Reise und bei Reiseabbruch während des Törns.
- Bei Ausfall des Skippers werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten erstattet.
- Bei Ausfall eines Crewmitglieds werden die anteiligen Kosten für das jeweilige Crewmitglied und ggf. seine Begleitperson erstattet.
- Versicherte Gründe für den Reiserücktritt/Abbruch: Tod, unerwartete schwere Erkrankung, auch von Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln, Schwiegereltern oder Schwiegerkindern. Impfunverträglichkeiten oder Schäden am Eigentum des Versicherten.
Wie ist die Selbstbeteiligung (SB) geregelt? Die Selbstbeteiligung beträgt 20% der Leistungssumme. Die versicherte Summe besteht aus den gesamten Reisekosten, hier beispielhaft 10 000 EUR. Fällt ein Crewmitglied von, sagen wir, 5 Personen aus, dann ist die Leistungssumme 1/5tel der Reisekosten, eben 2 000 EUR. 20% davon ergeben eine SB von 400 EUR.
Zusätzlich in der Premiumvariante
- berufliche/schulische Gründe (z.B. Kündigung, Kurzarbeit)
- Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
Das FAIRWINDS.blue-Highlight in der Premiumvariante:
Die Urlaubsgarantie – bei einem Abbruch des Törns bis zur Hälfte der Charterzeit erstatten wir den vollen Charterpreis (ggf. inkl. Flug, etc.)
Mehr Infos hier!